Was kostet die Psychotherapie?

Für gesetzlich versicherte Patienten:

Da ich eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung habe, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis.

 

Für privat versicherte Patienten:

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Versicherungstarif ist der Umfang der Übernahme psychotherapeutischer Leistungen in Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung geregelt.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne Antrag und Genehmigung. Eine weiterführende Psychotherapie muss jedoch in fast allen Fällen bei der Versicherung beantragt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach den Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie.

Ich bitte Sie, vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse zu klären, welche Voraussetzungen (Antragstellung, Formulare) für die Aufnahme einer Psychotherapie (auch je nach Tarif) erfüllt werden müssen und sich die notwendigen Formulare zusenden zu lassen.

Sie erhalten von mir am Ende des Quartals eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen, die Sie zunächst privat bezahlen. Die Rechnung wird gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/ GOÄ) mit 2,3-fachen/3,5-fachen Steigerungsfaktor pro 50-minütiger Sitzung ausgewiesen. Sie können diese Rechnung zur Kostenrückerstattung (nach Genehmigung des Antrags und abhängig von Ihrem Vertrag) bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfestelle einreichen.

Für Selbstzahler:

Selbstverständlich haben Sie auch die Freiheit, die Kosten für Psychotherapie oder Psychoanalyse selbst zu übernehmen.

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP mit 2,3-fachem/3,5-fachem Steigerungsfaktor pro 50minütiger Sitzung in Rechnung gestellt.

Damit bleibt Ihre Behandlung Ihre Privatangelegenheit. Ihre persönlichen Daten werden nicht zur Abrechnung an andere Stellen (Krankenkasse, Versicherung etc.) weitergegeben. Dies könnte unter Umständen von Bedeutung sein, beispielsweise bei einem Wechsel in eine private Krankenkasse, bei einer anstehenden Verbeamtung oder beim geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.